GHG für Schuldner

Belastete Immobilien schnell & lukrativ verkaufen

GHG Immobilien unterstützt Eigentümer beim Immobilien-Notverkauf

Wenn Sie als Immobilieneigentümer und Kreditschuldner unsere Website besuchen, haben Sie vermutlich Post von uns oder Ihrer Bank bekommen. Sie wurden informiert, dass die GHG Immobilien sich als Spezialist für den Verkauf von als Kreditsicherheit belasteten Immobilien einschaltet. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine Lösung für den ausgefallenen bzw. gekündigten Kredit erarbeiten.

Nun möchten Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben – zu recht. Wir sind froh über Ihr Interesse und stellen uns Ihnen gerne vor – hier auf der Website und noch lieber im persönlichen Gespräch.

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Wie wir mit Ihnen zusammenarbeiten

Wenn ein Kredit platzt und die Bank die Immobiliensicherheit einfordert, ist das für Immobilieneigentümer sehr belastend. Viele Schuldner sind sowohl finanziell als auch emotional am Limit. Wir wissen das. Deshalb tun wir unser Bestes, um die Lage zu entspannen. Wir achten Ihre Bedürfnisse und begegnen Ihnen mit Respekt. Sachlich und professionell suchen wir nach einem Weg, der für alle Beteiligten akzeptabel ist. Denn aus Erfahrung wissen wir: Gemeinsam erreichen wir mehr – für alle.

Faire Zusammenarbeit lohnt sich

Wenn die GHG ins Spiel kommt, geht am Verkauf der Immobilie, die als Kreditsicherheit dient, in der Regel kein Weg mehr vorbei. Das zu akzeptieren ist hart. Doch je eher wir das Problem angehen, desto schneller können Sie damit abschließen und nach vorn schauen. Zügig und einvernehmlich zu einer guten Lösung zu kommen, ist jetzt im Interesse aller Beteiligten. Bilden wir auf dieser Basis eine Interessengemeinschaft. Verfolgen wir unser einendes Ziel gemeinsam: die belastete Immobilie diskret und mit dem bestmöglichen Ergebnis zu veräußern.

Profitieren Sie von unserer Expertise

Die GHG ist spezialisiert auf die Vermarktung von Gläubiger-Immobilien und Insolvenz-Immobilien. Diese erfordern vielfältiges besonderes Know-how: von immobilienwirtschaftlichem Fachwissen über gewinnbringende Vermarktungsmethoden bis zu mediatorischem Verhandlungsgeschick.

Das alles stellen wir auch Ihnen als Immobilieneigentümer zur Verfügung. Profitieren Sie davon, wenn Sie gemeinsam mit uns und Ihrer Bank oder Ihrem Insolvenzverwalter eine für alle vorteilhafte Lösung angehen.

Mitarbeiten heißt mitbestimmen

Bevor es zu einer Zwangsversteigerung der belasteten Immobilie kommt, streben wir zunächst einen geordneten Immobilienverkauf an. Dabei ist vieles Verhandlungssache: vom Kaufpreis über die Vertragskonditionen bis zum Übergabezeitpunkt. Wirken Sie als Schuldner aktiv beim geordneten Immobilienverkauf mit, können wir ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen schaffen. Zeigen Sie sich kooperativ und gewähren z. B. potenziellen Käufern Zutritt für eine Innenbesichtigung. Dann ist die Bank vielleicht im Gegenzug bereit, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.

Übrigens sind Immobilienkäufer nach einer Besichtigung meist preisbereiter, als wenn sie die „Katze im Sack” kaufen oder eine finanzielle Notlage wittern. Die Mitarbeit zahlt sich also für Sie aus. Einigkeit und Transparenz im Verkaufsprozess fördern eine stressfreie Atmosphäre und einen angemessenen Verkaufspreis. Die GHG nimmt hierbei eine Vermittlerrolle ein.

Immobilie freihändig verkaufen und Zwangsversteigerung vermeiden

Eine Zwangsversteigerung ist bei einem Kreditausfall mit Immobiliensicherheit meist der allerletzte Ausweg, um Schulden zu tilgen. Bevor es so weit kommt, lohnt es sich, über einen einvernehmlichen „freihändigen Immobilienverkauf” nachzudenken. Für Sie als Schuldner bietet der geordnete Verkauf der belasteten Immobilie gegenüber der Zwangsversteigerung einige nennenswerte Vorteile:

 

  • Ein geordneter Immobilienverkauf am freien Markt erzielt meist einen attraktiveren Verkaufserlös als eine Zwangsversteigerung.
  • Sie können mehr mitbestimmen, wenn Sie sich aktiv am Vermarktungsprozess beteiligen.
  • Wird eine Immobilie freihändig veräußert, lassen sich Kosten vermeiden. Zum Beispiel entfallen die Verfahrenskosten für die Zwangsversteigerung. So bleibt mehr vom Erlös übrig, um Schulden zu begleichen und einen Neustart anzugehen.
  • Der freihändige Immobilienverkauf gewährt Diskretion. Anders als bei der öffentlichen Zwangsversteigerung bleibt Ihre finanzielle Notlage nach außen unsichtbar. Ihr Ansehen bleibt gewahrt. Und potenzielle Käufer können die angespannte Situation nicht ausnutzen, um den Kaufpreis zu drücken.
  • Mit reellen Kaufangeboten vom freien Markt können Sie zuverlässiger planen. Wie eine Zwangsversteigerung ausgeht, ist dagegen schwer vorhersehbar. Kommt es zu einem Bieterwettstreit, kann das den Erlös steigern. Doch es kann auch anders ausgehen.
  • Über eine freihändige Immobilienvermarktung erreicht man meist mehr potenzielle Käufer und dadurch bessere Angebote. Das Verfahren der Zwangsversteigerung schreckt manche Interessenten ab.
  • Der Verkauf am freien Markt geht oft schneller als eine Zwangsvollstreckung. So können Sie als Schuldner das belastende Verfahren zügiger abschließen und nach vorn blicken.

 

Unser Kooperationsangebot steht: Sprechen Sie offen mit uns. Sondieren wir gemeinsam die Möglichkeiten, Ihre belastete Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Wir beantworten gern Ihre Fragen und zeigen Ihnen Vorteile oder auch Hindernisse auf. Versuchen wir gemeinsam, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Stellen wir lieber ein für Sie und die Bank vorteilhaftes Vermarktungskonzept auf die Beine.

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Teilungsversteigerung als Ausweg bei gemeinsamen Immobilien

Wenn eine Immobilie mehrere Eigentümer hat und diese sich partout nicht einigen können, was damit passieren soll, kommt eine Teilungsversteigerung in Frage. Die Teilungs- oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist eine Variante der Zwangsversteigerung. Jeder Miteigentümer hat das Recht, eine Teilungsversteigerung zu beantragen – egal wie groß oder klein der Eigentumsanteil an der Immobilie ist.

Besonderheiten bei Teilungsversteigerungen

Die Zustimmung der anderen Partei(en) ist für eine Teilungsversteigerung nicht erforderlich. Das Verfahren ist öffentlich. Das heißt: Jeder kann mitbieten – einschließlich der Miteigentümer. Die Immobilie wird bestmöglich versteigert.

Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?

Eine Teilungsversteigerung ist eine Option für:

  • Scheidungsimmobilien oder Trennungsimmobilien: Wenn (Ehe-)Paare gemeinsam Immobilien besitzen und beide im Grundbuch stehen, kann es im Falle einer Trennung oder Scheidung schwierig werden. Denn Haus oder Grundstücke sind selten vernünftig aufteilbar. Aber Geld schon – deshalb wird bei der Teilungsversteigerung der gemeinsame Immoblienbesitz in dieses teilbare Gut umgewandelt.
  • Erbengemeinschaften: Im Erbfall ist es bei Immobilien häufig so, dass alles allen gehört. Die Miterben müssen folglich jede Entscheidung über die geerbte Immobilie gemeinsam treffen. Das kann zu lästigen, langwierigen und manchmal unlösbaren Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Ist eine sinnvolle Aufteilung der Immobilie z. B. aus baulichen Gründen nicht möglich und kann kein Erbe den oder die anderen auszahlen, bleibt die Teilungsversteigerung als Ausweg.

 

Die GHG begleitet Teilungsversteigerungen professionell

Bei einer Teilungsversteigerung sind Sie mit GHG Immobilien gut beraten:

  • Als erstes helfen wir Ihnen, sachlich und neutral beim Ermitteln des möglichen Marktwertes Ihrer Immobilie.
  • Umsichtig wägen wir mit Ihnen Ihre Vor- und Nachteile bei einer Teilungsversteigerung ab. Ein Risiko besteht z. B., wenn im Grundbuch Rechte bestehen bleiben (Grundpfandrechte, Wohnrechte etc.).
  • Eine professionelle Vermarktungsstrategie optimiert den Erlös. Hoffen Sie auf hohe Gebote, fördern wir das mit einem aussagekräftigen Exposé und dem gezielten Einladen kaufinteressierter Bieter.

 

Könnte eine Teilungsversteigerung die Lösung für Ihre geerbte oder Scheidungsimmobilie sein? Lassen Sie Ihre Optionen von uns fachkundig prüfen!

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